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Brandschutzschulung / Brandschutzunterweisung

Eine Brandschutzschulung hat laut der Unfallverhütungsvorschrift im Rahmen der Unterweisung „Verhalten im Brandfall“ einmal jährlich zu erfolgen.
An einer Brandschutzschulung sollte in Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern mindestens ein Beschäftigter teilnehmen. In größeren Betrieben ist es ratsam, dass 5% aller Beschäftigten oder zwei Personen pro Schicht oder Abteilung an einer Brandschutzschulung teilnehmen. Die genauen Vorgaben finden Sie im Arbeitsschutzgesetz unter § 10.

Brandschutzschulung für die Sicherheit in Betrieben

Ziel der Brandschutzschulung ist, dass in allen Abteilungen eines Betriebes genügend Mitarbeiter anwesend sind, die im Falle eines Brandes ausreichend geschult sind, um Feuerlöscheinrichtungen richtig bedienen zu können.

Je mehr Mitarbeiter an der Brandschutzschulung teilnehmen, desto höher ist die Sicherheit in Betrieben und Arbeitsstätten.

In die Brandschutzunterweisung fließen umfangreiche Kenntnisse aus Theorie und Praxis mit ein. Hierzu gehören beispielsweise Themen wie das Verhalten im Brandfall, Brandschutzordnung, Brennen und Löschen, Brandschutztechnische Einrichtungen, Rettungswege sowie die Handhabung von Löschgeräten.
Im  Vordergrund einer Brandschutzschulung für Betriebe steht die Sicherheit der Mitarbeiter.

Gut geschultes Personal ist im Falle eines Brandes mit den wichtigsten Notfallmaßnahmen vertraut, so dass Panik oder eine unsachgemäße Bedienung von Löschgeräten vermieden werden kann.

 

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