
BRANDSCHUTZBÜRO DIEBURG
Ihr Partner mit Sachverstand
Brandschutzkonzepte
Die Erstellung von Brandschutzkonzepten ist eines unserer zentralen Aufgabengebiete.
Ein gutes Brandschutzkonzept zeichnet sich sowohl durch die Erfüllung der planerischen Zielvorstellungen als auch durch einen wirtschaftlichen und bezahlbaren Brandschutz aus.
Brandschutzkonzepte sind Bestandteil der erforderlichen Bauvorlagen und werden benötigt ein Bauvorhaben im Sonderbau zu realisieren. Bauliche, technische und organisatorische Elemente der brandschutztechnischen Planung werden in ein ganzheitliches Sicherheitskonzept integriert und im Brandschutzkonzept umfassend beschrieben.
Hierfür ist eine fachübergreifende Beratung und Abstimmung zwischen der Bauherrshaft, dem Architekten und den zuständigen Behörden erforderlich. Unser Ziel ist es, unter Berücksichtigung der vorliegenden Planung, den behördlichen Auflagen und den erforderlichen Brandschutzbelangen ein schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept zu erstellen.
Dabei wird das Gebäude einer Gebäudeklasse zugeteilt, Schutzziele festgelegt, planerische Vorstellungen des Architekten und Wünsche des Bauherrn besprochen.
Brandschutzkonzepte sind Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes wird das Gebäude/ bauliche Anlage brandschutztechnisch bewertet und gesetzliche Anforderungen so ausgeführt und umgesetzt, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Brandschutzkonzepte und deren Umsetzung, dienen dem Schutz von Personen, Tieren und Sachgütern. Es kommt immer auf das festgelegte Schutzziel an. So kann in einigen Fällen das Brandschutzkonzept auch dem Schutz von Kulturgütern oder dem Umweltschutz dienen.
Brandschutzkonzepte für Betrieben helfen, Schäden durch Sachwertverlust oder Betriebsunterbrechungen zu verhindern und tragen so dazu bei, im Schadensfall die Marktposition und Marktkompetenz nicht zu verlieren.
Brandschutzkonzeption im Einzelnen
Brandschutzkonzepte/ Brandschutznachweise erstellen bedeutet:
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Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation zwischen Ihnen als Bauherr oder Betreiber und dem Architekten.
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Abstimmungen mit den Behörden sowie den Brandschutzdienststellen und der Feuerwehr ist ein zentraler Bestandteil des Konzeptes und elementar wichtig.
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In das Brandschutzkonzept fließen verschiedenen Möglichkeiten des abwehrenden Brandschutzes ein. Eventuelle Anforderungen an anlagentechnische Maßnahmen werden berücksichtigt.
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Wir bewerten die verschiedenen Möglichkeiten hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen und Kosten für Sie.
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Bestandteil eines Brandschutzkonzepts – und sozusagen das papiergewordene Ergebnis der Konzeption sind Brandschutzpläne. Brandschutzpläne dienen zur Darstellung der bau- und anlagentechnischen Maßnahmen.
Ein Brandschutzkonzept für ein Gebäude ist dann erforderlich, wenn von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll oder es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung handelt.
In erster Linie müssen Sie also für Sonderbauten oder Anlagen besonderer Art und Nutzung nach MBO § 2 (4) Brandschutzkonzepte erstellen lassen:
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Hochhäuser
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Krankenhäuser und Pflegeheime – Verkaufsstätten
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Beherbergungsstätten
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Schulbauten / Kindertagesstätten / Mehrzweckhallen
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Industriebauten
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Büro- und Verwaltungsgebäude
Abhängig von der Größe und der Nutzungsart des Gebäudes, wird ein Konzept von der bauaufsichtlichen Behörde gefordert.
