
BRANDSCHUTZBÜRO DIEBURG
Ihr Partner mit Sachverstand

Brandschutzkonzepte
Ein gutes Brandschutzkonzept zeichnet sich sowohl durch die Erfüllung der planerischen Zielvorstellungen als auch durch einen wirtschaftlichen und bezahlbaren Brandschutz aus.
Darüber hinaus sind eventuell beanspruchte Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen.
In einem Brandschutzkonzept werden alle Anforderungen nach den Muster- und Landesbauordnungen sowie einzelner Gesetzgebungen betrachtet und auf das geplante oder bereits bestehende Gebäude angewendet.
Dabei wird das Gebäude einer Gebäudeklasse zugeteilt, Schutzziele festgelegt, planerische Vorstellungen des Architekten und Wünsche des Bauherrn besprochen.
Weiterhin werden die wesentlichen baurechtlichen Anforderungen in die brandschutztechnische Planung übernommen.
Brandschutzkonzepte sind Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes wird das Gebäude/ bauliche Anlage brandschutztechnisch bewertet und gesetzliche Anforderungen so ausgeführt und umgesetzt, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Brandschutzkonzepte und deren Umsetzung, dienen dem Schutz von Personen, Tieren und Sachgütern. Es kommt immer auf das festgelegte Schutzziel an. So kann in einigen Fällen das Brandschutzkonzept auch dem Schutz von Kulturgütern oder dem Umweltschutz dienen.
Brandschutzkonzepte für Betrieben helfen, Schäden durch Sachwertverlust oder Betriebsunterbrechungen zu verhindern und tragen so dazu bei, im Schadensfall die Marktposition und Marktkompetenz nicht zu verlieren.
Brandschutzkonzeption im Einzelnen
Brandschutzkonzepte erstellen bedeutet konkret:
Die Konzepte werden objektspezifisch und vor dem Hintergrund der maximal nötigen brandschutztechnischen Infrastruktur erarbeitet. Eine brandschutztechnische Überfrachtung ist nicht unsere Firmenphilosophie.
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Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation zwischen Ihnen als Bauherr oder Betreiber und dem Architekten.
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Abstimmungen mit den Behörden sowie den Brandschutzdienststellen und der Feuerwehr, ist ein zentraler Bestandteil des Konzeptes und elementar wichtig.
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In das Brandschutzkonzept fließen verschiedenen Möglichkeiten des abwehrenden Brandschutzes ein. Eventuelle Anforderungen an anlagentechnische Maßnahmen werden berücksichtigt.
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Wir bewerten die verschiedenen Möglichkeiten hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen und Kosten für Sie.
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Bestandteil eines Brandschutzkonzepts – und sozusagen das papiergewordene Ergebnis der Konzeption sind Brandschutzpläne. Brandschutzpläne dienen zur Darstellung der bau- und anlagentechnischen Maßnahmen.
Ein Brandschutzkonzept für ein Gebäude ist dann erforderlich, wenn von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll oder es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung handelt.
In erster Linie müssen Sie also für Sonderbauten oder Anlagen besonderer Art und Nutzung nach MBO § 2 (4) Brandschutzkonzepte erstellen lassen:
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Hochhäuser
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Krankenhäuser und Pflegeheime – Verkaufsstätten
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Beherbergungsstätten
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Schulbauten / Kindertagesstätten / Mehrzweckhallen
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Industriebauten
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Büro- und Verwaltungsgebäude
Abhängig von der Größe und der Nutzungsart des Gebäudes, wird ein Konzept von der bauaufsichtlichen Behörde gefordert.
Brandschutznachweis
Für Regelbauten der Gebäudeklasse 1 - 5 werden Brandschutznachweise durch Nachweisberechtigte für Brandschutz oder Bauvorlageberechtigte erstellt.
Wir erstellen für sie Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise bundesweit für Neubauten und Bestandsgebäude nach den Vorgaben der Landesbauordnung sowie den eingeführten technischen Baubestimmungen, Richtlinien und Normen der jeweiligen Bundesländer.
Fachbauleitung im Brandschutz
Die wachsende Anzahl von Richtlinien, Vorschriften und Gesetzen lassen die Anforderungen an den Bauherren immer höher werden.
Um Fehler und Verzögerungen in der Planung und Umsetzung der Baummaßnahmen zu verhindern, gehen immer mehr Bauherren dazu über, eine Fachbauleitung für den vorbeugenden Brandschutz einzusetzen.
Unsere Aufgabe als Fachbauleiter für den vorbeugenden Brandschutz besteht im wesentlichen in der Überwachung und der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes, sowie der damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften während der Bauphase.
Als ein unterstützendes Element in der Bauleitung nehme wir natürlich auch Ihre Interessen wahr und versuchen ein ausgewogenes Verhältnis für erforderlichen Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz und den damit verbundenen Investitionen zu erzielen.
Brandschutztechnische Begehungen (Brandschutzschauen)
Für Industrie- und Gewerbebetriebe sind in verschiedenen Verordnungen, Gesetzen und Baubestimmungen besondere Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz zu erfüllen. Hier existieren u.U. auch regional Abweichungen. Zum Beispiel gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Brandschutzverordnungen. Daher fällt es Bauherren nicht gerade leicht, den Durchblick zu behalten.
Verantwortlichkeiten
Hauptverantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung ist vor allem die Geschäfts- oder Unternehmensführung, bzw. der Betreiber des Gebäudes.
Ferner sind aber auch die Mitarbeiter innerhalb ihres Wirkungsbereiches bei Einhaltung der Vorschriften gefordert. Werden die Vorschriften verletzt, kann es zu zivil-, straf- oder arbeitsrechtliche Folgen kommen!
Es wird von Seiten der Versicherer gefordert, mögliche Schäden zu minimieren bzw. ganz zu vermeiden.
Wir helfen Ihnen, einen Überblick über die Ist-Situation in Ihrem Unternehmen zu bekommen und diese hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes zu bewerten.
Bei einer Begehung (Brandschau) in Ihrem Unternehmen werden Ihnen mögliche Defizite aufgezeigt.
Wir helfen Ihnen betriebliche Abläufe zu beurteilen und Brandgefahren frühzeitig erkennen. Selbstverständlich werde wir – wo nötig – auch entsprechende Lösungen vorschlagen.
Brandschutzschulung / Brandschutzunterweisung
Eine Brandschutzschulung hat laut der Unfallverhütungsvorschrift im Rahmen der Unterweisung „Verhalten im Brandfall“ einmal jährlich zu erfolgen.
An einer Brandschutzschulung sollte in Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern mindestens ein Beschäftigter teilnehmen. In größeren Betrieben ist es ratsam, dass 5% aller Beschäftigten oder zwei Personen pro Schicht oder Abteilung an einer Brandschutzschulung teilnehmen. Die genauen Vorgaben finden Sie im Arbeitsschutzgesetz unter § 10.
Brandschutzschulung für die Sicherheit in Betrieben
Ziel der Brandschutzschulung ist, dass in allen Abteilungen eines Betriebes genügend Mitarbeiter anwesend sind, die im Falle eines Brandes ausreichend geschult sind, um Feuerlöscheinrichtungen richtig bedienen zu können.
Je mehr Mitarbeiter an der Brandschutzschulung teilnehmen, desto höher ist die Sicherheit in Betrieben und Arbeitsstätten.
In die Brandschutzunterweisung fließen umfangreiche Kenntnisse aus Theorie und Praxis mit ein. Hierzu gehören beispielsweise Themen wie das Verhalten im Brandfall, Brandschutzordnung, Brennen und Löschen, Brandschutztechnische Einrichtungen, Rettungswege sowie die Handhabung von Löschgeräten.
Im Vordergrund einer Brandschutzschulung für Betriebe steht die Sicherheit der Mitarbeiter.
Gut geschultes Personal ist im Falle eines Brandes mit den wichtigsten Notfallmaßnahmen vertraut, so dass Panik oder eine unsachgemäße Bedienung von Löschgeräten vermieden werden kann.
Brandschutzbeauftragte
Die DGUV-Information hebt im Rahmen der Brandschutzorganisation im Betrieb in besonderer Weise die Bedeutung des Brandschutzbeauftragten hervor. Sie empfiehlt, den Brandschutzbeauftragten hinsichtlich seiner betrieblichen Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit gleichzustellen und unmittelbar dem Arbeitgeber zu unterstellen.
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz, dass im Betrieb eine Brandgefährdung vorliegt, die über einer normalen Brandgefährdung (Brandgefährdung vergleichbar mit einer Büronutzung) liegt, sollte ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden.
Eine Besonderheit stellt die Empfehlung zur Bestellung eines koordinierenden Brandschutzbeauftragten dar, z.B. in Einkaufszentren, Industrie-, Gewerbe-und Technologieparks oder Forschungseinrichtungen. Begründet ist diese Funktion aufgrund der gemeinsamen Rettungswege, der Mischnutzungen und der damit verbundenen vielfältigen Schnittstellen zwischen den Betrieben.
Brandschutzbeauftragte sind vom Arbeitgeber schriftlich zu bestellen. Festzulegen sind d Zuständigkeitsbereich, die konkreten Aufgaben und die Rahmenbedingungen.
Beschrieben wird auch die Möglichkeit der Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten. Dies ist dann sinnvoll, wenn dieser in die interne Brandschutzorganisation eingebunden wird und er in der Lage ist, kurzfristig beratend und unterstützend tätig zu werden. Aufgaben, Zuständigkeiten und die rechtzeitige Einbindung in bestimmte Abläufe im Betrieb sind vertraglich zu regeln.
